Auftrag der Jugendarbeit


 

Positionspapier des Koordinationskreises der offenen, kommunalen und mobilen Jugendarbeit im Landkreis Breisgau - Hochschwarzwald

 

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Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 1 Abs. 1 „das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“

 

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen (…)

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

 

Die für die Einrichtungen bestehenden Konzeptionen bzw. Arbeitsaufträge der Träger beschreiben Rahmenbedingungen, Zielgruppen, pädagogische Konzepte und Kooperationen.

 

 

Wie arbeitet die Jugendarbeit?

 

Die Qualität der Jugendarbeit wird geprägt durch folgende Prinzipien:

 

 

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Bildungsbereich. Darüber hinaus fördert sie die soziale Integration, unterstützt junge Menschen bei der Lebensbewältigung sowie einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.

 

Was bietet Kinder- und Jugendarbeit

 

 

 

Fazit:

 

Jugendarbeit ist ein eigenständiges Arbeitsfeld und ein außerschulisches Bildungsangebot. Für eine Kooperation mit der Schule gibt es Grundlagen und Bedingungen: Die Rahmenbedingungen und Ressourcen (zeitlich, räumlich und finanziell) werden miteinander abgestimmt und beide Partner benennen einen verbindlichen Ansprechpartner. Das Kerngeschäft von Jugendarbeit darf durch eine Kooperation nicht gefährdet werden. Dann kann eine Kooperation gelingen und für beide Partner einen Gewinn darstellen.

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft JugendhilfePDF icon