Auftrag der Jugendarbeit
Positionspapier des Koordinationskreises der offenen, kommunalen und mobilen Jugendarbeit im Landkreis Breisgau - Hochschwarzwald
Gesetzliche Grundlagen:
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Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- Jugendhilfegesetz)
§ 1 Abs. 1 „das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“
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§ 11
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen (…)
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
Die für die Einrichtungen bestehenden Konzeptionen bzw. Arbeitsaufträge der Träger beschreiben Rahmenbedingungen, Zielgruppen, pädagogische Konzepte und Kooperationen.
Wie arbeitet die Jugendarbeit?
Die Qualität der Jugendarbeit wird geprägt durch folgende Prinzipien:
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Freiwilligkeit, weil dies die Grundvoraussetzung für eigen motivierte Entwicklungs- und Bildungsprozesse ist.
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Alltagsorientierung, weil Jugendarbeit den Alltag von jungen Menschen kennt und sich an den alltäglichen Bedürfnissen von jungen Menschen orientiert.
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Offenheit in den Angeboten, den Menschen und ihren Anliegen gegenüber
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Mitbestimmung/Partizipation/Selbstorganisation, weil nur so Selbstwirksamkeit erfahren wird. Dies ist Grundlage für eine gesunde Entwicklung und für die Teilhabe an einem demokratischen System.
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Lebensweltorientierung, weil die Jugendarbeit an den Interessen der jungen Menschen ansetzt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Bildungsbereich. Darüber hinaus fördert sie die soziale Integration, unterstützt junge Menschen bei der Lebensbewältigung sowie einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.
Was bietet Kinder- und Jugendarbeit
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Räumlichkeiten die von Jugendlichen gestaltet werden können
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Die Möglichkeit mit zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen
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Anerkennung, Selbstverwirklichung und Selbstwertgefühl
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Ein reichhaltiges Angebot an Lernfeldern und Erfahrungsräumen
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Bildungsangebote anhand eines kinder- und jugendgerechten Methodenrepertoires (z.B. Medien- und Erlebnispädagogik, Spiel-, Sport-, und Freizeitpädagogik)
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Die Möglichkeiten des Rückzuges, der Erholung und der Entspannung
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Die Integration von Benachteiligten und Randgruppen
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Interaktions- und Kommunikationsansätze zur Stärkung des Sozialverhaltens
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Erfahrung mit individueller Förderung von Kindern und Jugendlichen
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Experten/-innen über die Lebenswelt von Jugendlichen
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Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche
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Vernetzung und Kooperation
Fazit:
Jugendarbeit ist ein eigenständiges Arbeitsfeld und ein außerschulisches Bildungsangebot. Für eine Kooperation mit der Schule gibt es Grundlagen und Bedingungen: Die Rahmenbedingungen und Ressourcen (zeitlich, räumlich und finanziell) werden miteinander abgestimmt und beide Partner benennen einen verbindlichen Ansprechpartner. Das Kerngeschäft von Jugendarbeit darf durch eine Kooperation nicht gefährdet werden. Dann kann eine Kooperation gelingen und für beide Partner einen Gewinn darstellen.