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2.3. Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räume des Jugendzentrums stehen allen zur Verfügung, die in Stegen Jugendarbeit leisten. Absprachen bezüglich der Raumvergabe werden mit dem Jugendreferenten getroffen.

Die Raumkonzeption erlaubt eine Mehrfachnutzung während der Öffnungszeiten. So kann z.B. neben dem Offenen Treff im Kinder- und Jugendcafé der Bandproberaum genutzt und gleichzeitig ein Kursangebot im Jugendraum durchgeführt werden.